LEADER-Förderung für Kleinstprojekte in der Region Südpfalz!
Private und öffentliche Projekt können bis 9. April 2021 eingereicht werden
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist auch im Jahr 2021 die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € Netto) in der LEADER Region Südpfalz möglich!
Wie funktioniert es?
Sie reichen einen vollständigen Förderantrag bis zum 9. April 2021 bei der LEADER-Geschäftsstelle ein.
Das Regionalmanagement prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit
Die Mitglieder des LAG Lenkungsrats SÜDPFALZ bewerten die Projekte nach Ende des Projektaufrufs und legen dabei eine Punktzahl fest. Die Entscheidung fällt in einer Sitzung des LAG-Lenkungsrats am 28. April 2021
Sie schließen danach einen Vertrag zur Unterstützung mit der LAG ab.
Nach Abschluss des Projektes reichen sie bis spätestens 15.10.2021 bei der LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein.
Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus.
Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?
Private, gemeinnützige und öffentliche Träger
Was kann gefördert werden?
Grundvoraussetzung für die Auswahl von Kleinstprojekten ist, wie gut sie die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützen.
Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max. 20.000 € netto betragen.
Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € netto werden nicht gewährt.
Die Auswahl der Kleinstprojekte erfolgt anhand der genehmigten Auswahlkriterien der LAG Südpfalz.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 75% der förderfähigen Netto-Gesamtkosten.
Förderfähig sind grundsätzlich Maßnahmen aus den Handlungsfeldern der LILE, nicht förderfähig sind jedoch u.a. Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
Übersicht: Wichtige Eckdaten zur Förderaufruf für Kleinstprojekte
Fördermittel-Budget: insgesamt 180.000 €
Start des Aufrufes: 22.02.2021
Einreichungsfrist für Förderanträge: bis 09.04.2021 (Ausschlussfrist)
Projektauswahl durch die LAG in der Sitzung vom 28.04.2021
Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 15.10.2021 (Letzter Termin für die Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG)
Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Förderanträge in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!
Ansprechpartner für Projektträger:
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projektsteckbriefs mit einem der folgende Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen:
LEADER Regionalmanagement
KOBRA Beratungszentrum
Am Gutleuthaus 19
76829 Landau in der Pfalz
Tel. 06341/2830790
e-Mail: info@leader-suedpfalz.de
Jens Forstner
Verbandgemeinde Kandel
Gartenstraße 8
76870 Kandel
Tel. 07275/ 960-203
e-Mail: jens.forstner@vg-kandel.de
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