Fördersätze
Die zu fördernden Projekte müssen einen Beitrag zu den Zielen des ELER/GAP-Strategieplans und der LILE leisten und sich einem Maßnahmenbündel zuordnen lassen. Für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“, die von gemeinnützigen Organisationen, NGOs, Gruppen nicht organisierter Menschen o. ä. durchgeführt werden, beträgt die Unterstützung max. 3.000 € je Einzelmaßnahme bzw. max. 100 % der förderfähigen Projektkosten. Der Plafond der LAG beträgt max. 30.000 € (Landesmitteln) pro Jahr für das „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“. In einer schriftlichen Vereinbarung werden Ziele und die Leistungserbringung aller Partner:innen dieser Projekte definiert. Darüber hinaus unterliegen die Antragssteller:innen den gleichen Kriterien, wie die übrigen Projektträger:innen. Die Fördersumme beträgt mind. 5.000 € und maximal 200.000 € bei einer Förderung mit ELER-Mitteln. Diese Deckelung greift nicht bei Förderungen außerhalb von LEADER wie GAK 8.0 oder 9.0.
Die Fördersätze der Region Südpfalz bleiben unter den Förderhöchstgrenzen des Landes, da die Region bestrebt ist, mit den festgelegten Bewirtschaftungsplafonds möglichst viele Projekte über die Förderperiode hinweg zu unterstützen. Darüber hinaus ist die Region wirtschaftlich begünstigt, sodass davon auszugehen ist, dass die Projektträger:innen auch mit einem geringeren Fördersatz die geplanten Projekte umsetzen können. Gleichwohl unterscheidet die Region bei Kommunen, deren Kredite nur unter Berücksichtigung der Ausnahmevorschrift nach Nr. 4.1.3 Nr. 2 zu § 103 GemO von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden können. Finanzschwächere Kommunen erhalten eine höhere Basisförderung. Darüber hinaus können höhere Premiumfördersätze gewährt werden. Mindestvoraussetzung ist dafür eine hohe Bewertung der Kriterien. Die gleichen Fördersätze gelten für die Umsetzung von Kooperationsprojekten. Die Anbahnung dessen wird mit 100% gefördert. Die Fördersätze und Kriterien für die Basis- und Premiumförderung sind in der nebenstehenden Tabelle dargestellt.
Die Fördersätze der Region Südpfalz bleiben unter den Förderhöchstgrenzen des Landes, da die Region bestrebt ist, mit den festgelegten Bewirtschaftungsplafonds möglichst viele Projekte über die Förderperiode hinweg zu unterstützen.