LEADER-Förderung für Kleinstprojekte in der Region Südpfalz!

Martin Tielmann

Private und öffentliche Projekt können bis 28. Februar 2022 eingereicht werden

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist auch im Jahr 2022 die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € Netto) in der LEADER Region Südpfalz möglich!

Wie funktioniert es?

Sie reichen einen vollständigen Förderantrag bis zum 28. Februar 2022 bei der LEADER-Geschäftsstelle ein.

Das Regionalmanagement prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit

Die Mitglieder des LAG Lenkungsrats SÜDPFALZ bewerten die Projekte nach Ende des Projektaufrufs und legen dabei eine Punktzahl fest. Die Entscheidung fällt in einer Sitzung des LAG-Lenkungsrats am 16. März 2022

Sie schließen danach einen Vertrag zur Unterstützung mit der LAG ab.

Nach Abschluss des Projektes reichen Sie bis spätestens 15.10.2022 bei der LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein.

Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus.

Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?

Private, gemeinnützige und öffentliche Träger

Was kann gefördert werden?

Grundvoraussetzung für die Auswahl von Kleinstprojekten ist, wie gut sie die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützen

Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max. 20.000 € netto betragen.

Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € netto werden nicht gewährt.

Die Auswahl der Kleinstprojekte erfolgt anhand der genehmigten Auswahlkriterien der LAG Südpfalz.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 75% bzw. 40% (bei Privaten) der förderfähigen Netto-Gesamtkosten.

Förderfähig sind grundsätzlich Maßnahmen aus den Handlungsfeldern der LILE, nicht förderfähig sind jedoch u.a. Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements

Übersicht: Wichtige Eckdaten zur Förderaufruf für Kleinstprojekte

Fördermittel-Budget: bis zu 200.000 € (Vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch die ADD)

Start des Aufrufes: 17.01.2022

Einreichungsfrist für Förderanträge: bis 28.02.2022 (Ausschlussfrist)

Projektauswahl durch die LAG in der Sitzung vom 16.03.2022

Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 15.10.2022 (Letzter Termin für die Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG)

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Förderanträge in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!

Ansprechpartner für Projektträger:

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projektsteckbriefs mit folgendem Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen:

KOBRA Beratungszentrum

Regionalmanagement LAG Südpfalz
Martin Tielmann
M.Sc. Raum-und Umweltplaner
Am Gutleuthaus 19
76829 Landau/Pfalz
Tel.: 06341/995230
Mobil: 0160 /92572021

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