2. Förderaufruf 2020: LEADER-Förderung für Kleinstprojekte in der LEADER-Region Südpfalz

Tobias Baumgärtner

PRIVATE UND ÖFFENTLICHE PROJEKT KÖNNEN BIS 17. AUGUST 2020 EINGEREICHT WERDEN

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist auch im Jahr 2020 die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € Netto) in der LEADER Region Südpfalz möglich! Hierzu stehen im zweiten Förderaufruf insgesamt 52.335,83 € (davon 47.102,25 € aus GAK-Mitteln und 5.233,59 € aus projektunabhängigen, kommunalen Mitteln) zur Verfügung

WIE FUNKTIONIERT ES?

Sie reichen einen vollständigen Förderantrag bis zum 17.08.2020 bei der LEADER-Geschäftsstelle ein

Das Regionalmanagement prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit

Die Mitglieder des LAG Lenkungsrats SÜDPFALZ bewerten die Projekte nach Ende des Projektaufrufs und legen dabei eine Punktzahl fest. Die Entscheidung fällt in einem Umlaufverfahren, das voraussichtlich Ende August 2020 abgeschlossen sein wird.

Sie dokumentieren danach die Vergabe im Wettbewerb bei der Geschäftsstelle und schließen einen Vertrag zur Unterstützung mit der LAG ab

Nach Abschluss des Projektes reichen sie bis spätestens 31.10.2020 bei der LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein.

Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus

WER KANN ANTRÄGE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KLEINSTPROJEKTEN STELLEN?

Private, gemeinnützige und öffentliche Träger

WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN?

Grundvoraussetzung für die Auswahl von Kleinstprojekten ist, wie gut sie die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützen

Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max. 20.000 € netto betragen.

Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € netto werden nicht gewährt.

Die Auswahl der Kleinstprojekte erfolgt anhand der genehmigten Auswahlkriterien der LAG Südpfalz.

Die Höhe der Zuwendung beträgt 75% der förderfähigen Netto-Gesamtkosten für öffentliche Vorhaben und 40% für private Vorhaben.

Förderfähig sind grundsätzlich Maßnahmen aus den Handlungsfeldern der LILE, nicht förderfähig sind jedoch u.a. Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb,   Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements

ÜBERSICHT: WICHTIGE ECKDATEN ZUR FÖRDERAUFRUF FÜR KLEINSTPROJEKTE

Fördermittel-Budget: insgesamt 52.335,83 € (davon 47.102,25 € aus GAK-Mitteln und 5.233,59 € aus projektunabhängigen, kommunalen Mitteln)

Start des Aufrufes: 18.05.2020

Einreichungsfrist für Projektskizzen: bis 17.8.2020 (Ausschlussfrist)

Projektauswahl durch die LAG im Umlaufverfahren bis Ende August 2020

Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 31.10 .2020 (Letzter Termin für die Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG)

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Projektbeschreibungen in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!

ANSPRECHPARTNER FÜR PROJEKTTRÄGER:

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projektsteckbriefs mit einem der folgende Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen:

LEADER Regionalmanagement
Tobias Baumgärtner
KOBRA Beratungszentrum
Am Gutleuthaus 19
76829 Landau in der Pfalz
Tel.  06341/2830790
e-Mail: tobias.baumgaertner@kobra-online.info

Jens Forstner
Verbandgemeinde Kandel
Gartenstraße 8, 76870 Kandel
Tel. 07275/ 960-203
e-Mail: jens.forstner@vg-kandel.de

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