LEADER-Förderung für Kleinstprojekte in der Region Südpfalz

Tobias Baumgärtner

Projekte können bis 16.Juli 2019 eingereicht werden

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist in diesem Jahr erstmals die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € Netto) in der LEADER Region Südpfalz möglich!

Wie funktioniert es?

  • Sie reichen einen vollständigen Projektsteckbrief bis zum 16.07.2019 bei der  LEADER-Geschäftsstelle ein
  • Das Regionalmanagement prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit
  • Die Mitglieder des LAG-Lenkungsrats Südpfalz bewerten die Projekte im Umlaufverfahren nach Ende des Projektaufrufs und legen dabei eine Punktzahl fest
  • Sie stellen anschließend den formalen Förderantrag bei der Geschäftsstelle und schließen einen Vertrag zur Unterstützung mit der LAG ab.
  • Nach Abschluss des Projektes reichen sie bis spätestens 15.10.2019 bei der LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein
  • Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus

Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?

  •   Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Was kann gefördert werden?

  • Grundvoraussetzung für die Auswahl von Kleinstprojekten ist, wie gut sie die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützen
  • Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max. 20.000 € Netto betragen.
  • Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € Netto werden nicht gewährt.
  • Die Auswahl der Kleinstprojekte erfolgt anhand der Auswahlkriterien der LAG Rhein-Haardt
  • Die Höhe der Zuwendung beläuft sich auf 75% der Gesamtnettokosten
  • Nicht förderfähig sind u.a.: Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements

Weitere detaillierte Informationen wie die wichtigen Projektauswahlkriterien der LAG, Vordrucke für die Projektsteckbriefe und unsere Entwicklungsstrategie finden Sie im Download-Bereich unserer Webseite oder sie können diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.

Übersicht: Wichtige Eckdaten zur Förderaufruf für Kleinstprojekte

  • Fördermittel-Budget: insgesamt max. 200.000 € ( vorbehaltlich der Höhe des bewilligten Regionalbudgets für die LAG Südpfalz durch die ADD )
  • Start des Aufrufes: 18.06.2019
  • Einreichungsfrist für Projektskizzen: bis 16.07.2019 (Ausschlussfrist)
  • Projektauswahl durch die LAG: unmittelbar nach Aufrufende im Umlaufverfahren
  • Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 15.10.2019 (Letzter Termin für die Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG)

Weitere Informationen und Vordrucke sind unter „Downloads“ zu finden!

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Projektbeschreibungen in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!

Ansprechpartner für Projektträger:

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projektsteckbriefs mit einem folgender Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und Beratung einzuholen:

LEADER Regionalmanagement

Tobias Baumgärtner
KOBRA Beratungszentrum
Am Gutleuthaus 19
76829 Landau in der Pfalz
Tel.  06341/2830790; Mobil:  0171 2810412
e-Mail: tobias.baumgaertner@kobra-online.info

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