Projekt 5: Besucherlenkungskonzept Bienwald-Katasterbildung
Der Bienwald mit seinen facettenreichen Landschaftsbildern ist das prägende naturräumliche Element der LEADER-Region Südpfalz und des östlichen Bereichs der LEADER-Region Pfälzerwald Plus. Das Waldgebiet liegt auf der Niederterrasse des Rheins in der Südpfalz und dort größtenteils innerhalb des Land-kreises Germersheim, sein westlichster Zipfel gehört zum Landkreis Südliche Weinstraße. Der Bienwald erstreckt sich östlich der Deutschen Weinstraße von West nach Ost in die Rheinebene hinein und hat die Form eines unregelmäßigen Dreiecks. Dessen nordwestliche und längste Seite bildet die 20 Kilometer messende Linie Schweighofen – Rheinzabern zum sogenannten Viehstrich hin. Nach Ostsüdost verläuft das Hochufer des Rheins entlang einer 17 Kilometer langen Linie über Jockgrim – Hagenbach – Berg. Entlang der Südwestgrenze (16 Kilometer), die mit der Staatsgrenze zu Frankreich identisch ist, fließt die Lauter.
Die bestehenden Wegeführungen durch den Bienwald sind stark der forstwirtschaftlichen Nutzung in der Vergangenheit geschuldet. Entstanden ist so in den vergangenen Jahrzehnten ein wahres „Wegelabyrinth“, welches in dieser Form zur Nutzung für touristische Zwecke oder für Naherholungs-Funktionen nicht tauglich ist, obwohl die Naturlandschaft ein überaus vielseitiges attraktives Ambiente schafft.
Die touristische Inwertsetzung und Vermarktung des Bienwalds als Rad- und Wandergebiet ist Grundlage für die touristische Entwicklung der LEADER-Region „Südpfalz“ und der östlichen Region „Pfälzerwald Plus“. Essentielle Voraussetzung hierzu ist ein Besucherlenkungskonzept für Rad- und Wanderwege, welches definiert, welche Wege aus einer Vielzahl von Optionen zukünftig als zentrale Wander- und Radwege ausgewiesen werden und welche Wege im Gegenzug nur noch als reine Wegeverbindung für forstwirtschaftliche Zwecke dienen sollen. Ein solches Besucherlenkungskonzept konnte in den vergangenen Monaten unter einer breit angelegten Bürger- und Akteursbeteiligung bei Abstimmungsgesprächen und Informationsveranstaltungen diskutiert, entwickelt und final abgestimmt werden.
In einem ersten Schritt soll im Zuge einer Katasterbildung detailliert geklärt werden, an welchen Stellen im Wegenetz wegweisende Beschilderung notwendig wird, an welchen Stellen Wegemöblierung (Tische, Bänke, Sitzgruppen u.ä.) sinnvollerweise neu errichtet, bestehende ausgetauscht werden müssen oder entfernt werden können und wo per Informationstafeln auf markante kulturelle – historische- naturpädagogische Stellen hingewiesen werden kann. Dieser Schritt bildet die Grundlage, um die Kosten zur Umsetzung des zweiten Schritts detailliert fassen zu können.